Verein
Historisches
Der Arbeitskreis Straffälligenhilfe e.V. (AKS) wurde 1983 in Aachen gegründet, um straffälligen Menschen Unterstützung und Reintegration in die Gesellschaft zu bieten. Die Organisation entstand aus der Notwendigkeit, die gesellschaftlichen Herausforderungen und Bedürfnisse von ehemaligen Straftätern zu adressieren.
In den 1990 er Jahren wuchs das Bewusstsein für die Problematik der Resozialisierung und die Einsicht, dass Rückfallprävention wichtig für die Sicherheit der Gesellschaft ist. Neben der Beratungsstelle für Inhaftierte Haftentlassene und von Haft bedrohte Menschen und einer Förderung des Ehrenamtes, wurde Betreutes Wohnen aufgebaut. Der AKS e.V. verfolgte damit das Ziel, durch Beratung, soziale Begleitung und praktische Hilfen die Integration von Straffälligen zu fördern.

Die Arbeit des AKS e.V. basierte damals auf einem interdisziplinären Ansatz, der die Arbeit verschiedener Fach- und ehrenamtlichen Kräfte aus den Bereichen Straffälligenhilfe und Sucht umfasste. Die Organisation war immer in enger Zusammenarbeit mit Justizvollzugsanstalten und anderen sozialen Einrichtungen aktiv. In den 2000 er Jahren wurden viele Gruppen- und Einzelbetreuungen in der Justizvollzugsanstalt Aachen und für Jugendliche in Heinsberg angeboten.
Im Laufe der Jahre hat der AKS e.V. zahlreiche Projekte und Initiativen ins Leben gerufen, die alle darauf abzielten, die Lebenssituation von straffälligen Menschen zu verbessern und gesellschaftliche Vorurteile abzubauen.
Nach dem Ausgründen einer gGmbH und einem Rückzug des Vereins aus dem operativen Geschäft in den Jahren 2006 bis 2024 will der Arbeitskreis Straffälligenhilfe e.V. nun wieder selber eigene Angebote machen.
Die Geschichte des Arbeitskreis Straffälligenhilfe e.V. spiegelt die Veränderungen im Umgang mit Straffälligen in der Gesellschaft wider und zeigt, wie wichtig noch immer die Unterstützung und Begleitung dieser Menschen ist.





Vorstand
Der Vorstand besteht derzeit aus dem Vorsitzenden, der stellvertretenden Vorsitzenden und der Kassiererin, sowie drei Beisitzer*innen. Der Vorstand führt den Verein ehrenamtlich.
Satzung
Die Satzung eines gemeinnützigen Vereins ist das grundlegende Dokument, das die Ziele, Struktur und Regeln des Vereins festlegt. Name und Sitz, Zweck des Vereins, die Mitgliedschaft und die Organe des Vereins.


Mitglied werden
Mitgliedschaft: Die Mitgliedschaft ist beitragsfrei.
So wirst du Mitglied: Lade dir den Mitgliedsantrag von unserer Website herunter fülle ihn aus und sende ihn per Mail an die unten angegebene Adresse. Wir melden uns dann.
Für Fragen oder weitere Informationen kannst du uns jederzeit kontaktieren:
E-Mail: info@aks-aachen.org
Telefon: 0176 -103 065 99
Wir freuen uns auf deine Mitgliedschaft und dein Engagement!
Stellenangebote
Derzeit sind beim Arbeitskreis Straffälligenhilfe e.V. keine freien Stellen zu vergeben.


Spenden
Unterstütze unsere Arbeit: Der Arbeitskreis Straffälligenhilfe e.V. ist auf Spenden angewiesen, um seine Projekte zur Reintegration von Straffälligen in die Gesellschaft umzusetzen. Deine Spende hilft uns, wichtige Angebote und Unterstützungsleistungen zu finanzieren.
Kontoverbindung:
Arbeitskreis Straffälligenhilfe e.V.
IBAN: DE24 3905 0000 1070 9560 06